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Staatsrecht

Bundesgericht, Urteil 2C_547/2022 vom 13. Dezember 2022

Art. 8 Abs. 1 und 2, Art. 127 Abs. 2 BV; Art. 10, Art. 14 EMRK. Die pro Haushalt erhobene Radio- und Fernsehabgabe stellt keine Diskriminierung gegenüber Personen dar, die als «Single» leben. Auch eine Person, die in einer Beziehung lebt, kann in einem Einpersonenhaushalt wohnen und umgekehrt auch eine Person, die in keiner Beziehung lebt, in einem Mehrpersonenhaushalt.