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Staatsrecht

Bundesgericht, Urteil 1C_225/2022 vom 14. Juli 2022

Art. 34, Art. 29a, Art. 189 Abs. 4 BV. Die Abstimmungsbeschwerde betreffend die eidgenössische Volksabstimmung über das Filmgesetz zeigt einmal mehr, dass der Rechtsweg über die Kantonsregierungen nicht zufriedenstellend ist. Es ist aber nicht Sache des Bundesgerichts, sondern des Gesetzgebers, die verfahrensrechtlichen Unzulänglichkeiten zu beheben.
Dr. iur. Katharina Fontana
SJZ-RSJ 22/2022 | S. 1102