Gymnasiale Maturität soll geändert werden
Die Vernehmlassung zur Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität ergab hauptsächlich positive Rückmeldungen. Der Bundesrat hat nun das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) beauftragt, die entsprechenden Rechtsgrundlagen gemeinsam mit der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK) zu finalisieren. Die Revision sieht vor, die bestehende Bundesratsverordnung und das gleichlautende Reglement der EDK über die Anerkennung der gymnasialen Maturitätszeugnisse sowie die einschlägige Verwaltungsvereinbarung zu aktualisieren. Die Massnahmen sollen die Qualität der Maturität schweizweit gewährleisten und den prüfungsfreien Zugang zu den universitären und pädagogischen Hochschulen ermöglichen.