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Bundesverwaltungsgerichtliche Rechtsprechung

Bundesverwaltungsgericht, Urteil E-5608/2022 vom 31. Mai 2023

Art. 102f ff. AsylG. Die Abwesenheit der im Bundesasylzentrum zugewiesenen Rechtsvertretung am Dublin-Gespräch stellt für sich genommen keine Verletzung des rechtlichen Gehörs der asylsuchenden Person dar. Das Bundesverwaltungsgericht klärt seine bisher teilweise unterschiedliche Rechtsprechung.