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From the magazine SJZ-RSJ 14/2023 | S. 725-725 The following page is 725

18 Massnahmen für mehr Lohngleichheit

Das Bundesamt für Statistik (BFS) gelangt in seiner jüngsten Lohnstrukturerhebung (LSE 2020) zu einem Lohnunterschied zwischen den Geschlechtern von durchschnittlich 7,8%, der sich nicht erklären lasse. In der Schweiz sind Arbeitgebende zur Lohngleichheit verpflichtet, d.h., die Bundesverfassung gibt vor, dass gleichwertige Arbeit gleich entlohnt wird. Der Bundesrat hat jetzt die «Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor» (lanciert 2016) unterzeichnet. Kantone, Gemeinden, staatsnahe Betriebe und Unternehmen mit öffentlichem Auftrag werden damit verpflichtet, die Lohngleichheit aktiv zu fördern. Hierzu sind 18 Massnahmen vorgesehen. Die dem öffentlichen Sektor zugeschriebene Vorbildfunktion hinsichtlich der Förderung der Lohngleichheit soll damit auch die Dynamik zum Thema Lohngleichheit im Zuge der Revision des Gleichstellungsgesetzes (GlG) weiter beflügeln.