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From the magazine SJZ-RSJ 14/2023 | S. 725-725 The following page is 725

Neuer Aktionsplan gegen gewalttätigen Extremismus

Bund, Kantone, Städte und Gemeinden wollen den Nationalen Aktionsplan (NAP) zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus für die Jahre 2023–2027 weiterführen. Der NAP steht unter Leitung des Sicherheitsverbundes Schweiz (SVS). Dieser zweite Aktionsplan enthält vier Wirkungsfelder und insgesamt elf Massnahmen. Neu wird verstärkt auf alle Formen des Gewaltextremismus fokussiert sowie die Prävention der Radikalisierung von jungen Menschen und der kritische Umgang mit dem Internet und den sozialen Medien in den Vordergrund gerückt. Die Massnahmen sollen auf allen Staatsebenen innerhalb von fünf Jahren umgesetzt werden. Die nationale Koordinationsstelle beim SVS unterstützt die Umsetzung und führt das Monitoring durch.