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Privatrecht

Was ist die Wahrheit bei hochstreitigen Familienkonflikten?

Mit hochstreitigen Familienkonflikten sind häufig mehrere Instanzen befasst: Zivilgerichte, KESB, Strafjustiz und Verwaltungsbehörden. Sie haben unterschiedliche Aufgaben und handeln nach unterschiedlichen Grundsätzen. Die Verfahren beeinflussen sich aber gegenseitig. Eine Koordination ist zwingend. Namentlich, wenn die Aussagen der Betroffenen die einzigen Beweismittel sind, sind korrekte…
Prof. em. Dr. iur. Dr. h.c. Thomas Geiser
SJZ-RSJ 22/2023 | S. 1132
Literatur

Le Code de procédure civile

Das Werk von David Hofmann und Christian Lüscher ist die erste umfassende Publikation zur revidierten Zivilprozessordnung (ZPO) vom 17. März 2023. Es geht vollständig und subtil auf die rund 90 Änderungen ein, ohne das Bestehende zu vernachlässigen. Dabei ist es besonders wertvoll, dass die Motive und der Werdegang der Änderungen subtil erörtert werden. Dies kann so gekonnt erfolgen, weil einer der…
Prof. em. Dr. iur. Karl Spühler
SJZ-RSJ 22/2023 | S. 1139

Le contrat d’entreprise en période d’inflation

Der ausserordentliche Anstieg der Baukosten seit 2020 – so insbesondere der Baumaterial- und Energiekosten – hat die Bauwelt erschüttert. Angesichts dieser prekären Situation haben die Unternehmen sehr häufig eine Erhöhung des Festpreises für das Bauwerk gefordert, um das vertragliche Gleichgewicht wiederherzustellen. Zudem haben sie ihre Vertragspraxis angepasst, indem neue Vertragsklauseln zur…
Dr. iur. Vincent Perritaz
SJZ-RSJ 23-24/2023 | S. 1147

Kantonsgericht St. Gallen, Einzelrichter im Familienrecht, Entscheid FE.2022.9-EZE2 vom 30. September 2022

Art. 152 Abs. 2, Art. 154 ZPO. «Aus dem Recht»-Weisen rechtswidrig erstellter Videoaufnahmen. Das Gesetz sieht die Sanktion des «Aus dem Recht»-Weisens nicht vor. Auch dann, wenn Videoaufnahmen zur Übergabe eines Kindes vom einen Elternteil an den anderen rechtswidrig erstellt wurden, entscheidet das Gericht über deren Verwendung in Abwägung mit dem Interesse an der Wahrheitsfindung.

Diskriminierung durch sexuelle Belästigung nach Art. 4 GlG

Das Gleichstellungsgesetz (GlG) bezweckt die Förderung der tatsächlichen Gleichstellung von Mann und Frau (Art. 1 GlG). Dieser Beitrag setzt sich vertieft mit der Bestimmung von Art. 4 GlG, der Diskriminierung durch sexuelle Belästigung, auseinander. Im Zentrum steht die Analyse von Art. 4 GlG, unter Einbezug von Fallgruppen und Entscheiden von Gerichten und Schlichtungsstellen, mit dem…