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From the magazine SJZ-RSJ 23-24/2023 | S. 1145-1145 The following page is 1145

Kein Schweizer Trust

Die Vernehmlassung zur Einführung eines Schweizer Trusts ergab, dass derzeit kein ausreichender politischer Konsens für dessen Einführung besteht. Insbesondere die steuerrechtlichen Regelungen wurden in der Vernehmlassung klar abgelehnt. Der Trust ist ein flexibles Instrument, das ursprünglich aus dem angelsächsischen Recht stammt und etwa zur Nachlassplanung und Übertragung von Vermögen über mehrere Generationen eingesetzt wird. Im Wirtschaftsleben dient er auch zur Erhaltung, Verwaltung oder Sicherung von Vermögen. Seit dem Inkrafttreten des Haager Trust-Übereinkommens (HTÜ) im Jahr 2007 werden im Ausland errichtete Trusts in der Schweiz anerkannt. Aufgrund dieser Ausgangslage beauftragte das Parlament den Bundesrat mit der Motion (18.3383) «Einführung des Trusts in die schweizerische Rechtsordnung», im Obligationenrecht einen eigenen Schweizer Trust zu schaffen. Die Ergebnisse der Vernehmlassung ergaben jedoch, dass dieses Rechtsinstitut derzeit nicht mehrheitsfähig ist.