Direkt zum Inhalt

Personenrecht

Literatur

Berner Kommentar zum schweizerischen Privatrecht, Schweizerisches Zivilgesetzbuch, Die juristischen Personen, Die Vereine: Art. 60–79 ZGB, Art. 712m Abs. 2 ZGB (Stockwerkeigentümergemeinschaft)

Der Autor, Professor Dr. iur. Hans Michael Riemer, war bis 2007 ordentlicher Professor für Privatrecht an der Universität Zürich (vgl. dazu Peter Breitschmid/Wolfgang Portmann/Heinz Rey/Dieter Zobl [Hrsg.], Grundfragen der juristischen Person, Festschrift für Hans Michael Riemer zum 65. Geburtstag, Bern 2007). In der Zeit als Ordinarius hat er neben vielen anderen Publikationen drei prägende…

Einführung des Trusts in die schweizerische Rechtsordnung?

Vor einem Jahr eröffnete der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren zu einer Gesetzesvorlage zur Einführung des Trusts in die schweizerische Rechtsordnung. Dieses Vernehmlassungsverfahren hat zu einer ergiebigen Diskussion, zu vielen Änderungsvorschlägen (insbesondere zu den steuerrechtlichen Bestimmungen) und zu Grundsatzüberlegungen geführt, ob nicht die verfolgten Ziele einfacher durch…

Entwicklungen im Vereins- und Stiftungsrecht | Le point sur le droit des associations et fondations

Am 15. Dezember 2022 reichte Ständerat Thierry Bur­kart die Motion «Die Schweizer Familienstiftung stärken. Verbot der Unterhaltsstiftung aufheben» ein und beauftragte damit den Bundesrat, eine Änderung von Art. 335 ZGB1 vorzulegen, welche das Verbot von Familienunterhaltsstiftungen aufheben soll.2 Während der Bundesrat noch die Ablehnung der Motion beantragt hatte,3 stellte Ständerat Erich Ettlin…

Diskriminierung durch sexuelle Belästigung nach Art. 4 GlG

Das Gleichstellungsgesetz (GlG) bezweckt die Förderung der tatsächlichen Gleichstellung von Mann und Frau (Art. 1 GlG). Dieser Beitrag setzt sich vertieft mit der Bestimmung von Art. 4 GlG, der Diskriminierung durch sexuelle Belästigung, auseinander. Im Zentrum steht die Analyse von Art. 4 GlG, unter Einbezug von Fallgruppen und Entscheiden von Gerichten und Schlichtungsstellen, mit dem…

Die Eintragung existierender Familien­stiftungen

Seit 1. Januar 2016 müssen sich Familienstiftungen, auch bereits existierende, ins Handelsregister eintragen lassen. Doch leichter gesagt als getan: Diversen Stiftungen wird die Eintragung verweigert, weil der Inhalt ihrer Gründungsstatuten – aus Sicht der Handelsregister – zur Nichtigkeit führe. Gleichzeitig werden Statutenanpassungen, die (praxisgemäss) ohne gerichtliche Mitwirkung vorgenommen…
Prof. Dr. iur. Dominique Jakob M.I.L, Dr. iur. Claude Humbel LL.M.
SJZ-RSJ 14/2022 | S. 736