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Familienrecht

Ein Einblick in die Praxis der Kindsanhörung am Zivilgericht des Kantons Basel-Stadt

Die Kindsanhörung ist eine Möglichkeit, das Kind in das Eheschutz- oder Scheidungsverfahren seiner Eltern miteinzubeziehen. Daneben gibt es, wie der vorliegende Beitrag aufzeigt, andere Instrumente, um die Kindsperspektive adäquat in den Prozess einfliessen zu lassen.

St. Gallen, Kantonsgericht, Zivilkammer (FO.2018.12-K2) 11.2.2019

Art. 306 Abs. 3 ZGB. Verfahren betreffend Kindesunterhalt, Mutter als Vertreterin des Kindes: Nichteintreten zufolge Interessenkollision ist formalistisch. Das Abstellen auf eine Interessenkollision und die Rechtsfolge des Nichteintretens erscheinen als ein formalistisches Vorgehen. Es wird der Natur eines Verfahrens betreffend Kinderbelange, bei dem generell weniger formelle Vorgaben gelten als…

Luzern, Kantonsgericht, 2. Abteilung (3C 19 4 = LGVE 2019 II Nr. 3) 20.2.2019

Art. 261 Abs. 1 ZPO, Art. 265 ZPO, Art. 319 lit. b Ziff. 2 ZPO. Bestätigung der Rechtsprechung, wonach superprovisorische Verfügungen nach Art. 265 ZPO nicht anfechtbar sind. Eigenständige zusätzliche superprovisorische Massnahmen im Rahmen eines Eheschutzverfahrens sind zulässig. Nach Eingang der gesuchsgegnerischen Vernehmlassung hat die zuständige Instanz unverzüglich einen Entscheid zu…

St. Gallen, Kantonsgericht, II. Zivilkammer (FO.2017.6-K2) 19.3.2019

Art. 298d Abs. 3 ZGB. Zuständigkeit der Rechtsmittelinstanz auch zur Regelung der Betreuung, obwohl ursprünglich nur die Abänderung der Unterhaltsregelung Gegenstand des Berufungsverfahrens bildete. Art. 301a Abs. 5 ZGB. Alternierende Obhut. Relativierte Bedeutung des Kriteriums der persönlichen Betreuung. Art. 276 Abs. 2 ZGB. Alternierende Betreuung durch nie verheiratet gewesene Eltern…

Le point sur le droit des personnes physiques et la protection de l’adulte / Entwicklungen im Personenrecht (natürliche ­Personen) und im Erwachsenenschutzrecht

La loi fédérale sur l’amélioration de la protection des victimes de violence entre en vigueur le 1er juillet 20201. Elle prévoit en particulier une communication des décisions aux autorités de protection de l’enfant et de l’adulte ou à d’autres autorités ou tiers intéressés (art. 28b al. 3bis CC). L’art. 28c CC, qui permet d’ordonner une surveillance électronique de l’auteur de…

Die Pflichtteils­problematik bei der Unternehmens­nachfolge

Ein Unternehmer möchte sein Unternehmen als Hauptaktivum seines Nachlasses auf einen seiner Nachkommen übertragen. Verfügt der Nachfolger nicht über die erforderlichen finanziellen Mittel, um die Pflichtteilsansprüche der Pflichtteilserben zu befriedigen, muss das Unternehmen verkauft oder liquidiert werden. Die Autorin zeigt auf, wie diese Problematik anhand der de lege lata zur Verfügung…
Dr. iur. Julia Henninger LL.M.
SJZ-RSJ 14/2020 | S. 488

Ehevertrag – Regelungs­möglichkeiten und Grenzen

Der Beitrag befasst sich mit den Regelungsmöglichkeiten eines Ehevertrags und analysiert insbesondere die Verbindlichkeit von (antizipierten) Scheidungsvereinbarungen; dies auch im Lichte der jüngsten Bundesgerichtsentscheidung. Überdies wird gestützt auf die Analyse der Ehegattengesellschaft geprüft, ob diese ein für Ehegatten praktikables Planungsinstrument darstellen könnte.
Dr. iur. Philip R. Bornhauser
SJZ-RSJ 15/2020 | S. 515

Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich II. Zivilkammer (PQ200021-O/U) 19.5.2020

§ 60 Abs. 5 EG KESR ZH. Kostenauflage nach Verursacherprinzip. Die KESB verlegt ihre Kosten nicht generell nach Obsiegen und Unterliegen, sondern sie darf und soll auch das Verursacherprinzip anwenden. Darum können die Kosten der betroffenen Person auch auferlegt werden, wenn keine Massnahme angeordnet wird.

Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich II. Zivilkammer (PQ200007-O-U) 8.5.2020

Art. 273 Abs. 3 ZGB. Regelung der Kontakte, besonders des Ortswechsels. Wenn das abwechselnde Begleiten des Ortswechsels nicht tunlich ist, soll sich der Nichtreisende an den Kosten beteiligen. Alles anders in der Corona-Krise? Nein: Die vom BAG empfohlenen Schutzmassnahmen stehen den Kontakten nicht entgegen.