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Familienrecht

Obergericht Solothurn, Zivilkammer, Entscheid ZKBER.2019.75 vom 24. Januar 2020

Art. 276 Abs. 2, Art. 285 ZGB. Die Praxis bei der Bemessung des Betreuungsunterhalts, wonach der hauptbetreuende Elternteil ab der obligatorischen Einschulung des jüngsten Kindes zu 50% eine Erwerbsarbeit ausüben muss, bezieht sich auf uneingeschränkt leistungsfähige Personen. Ist der betreuende Elternteil aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls generell vermindert leistungsfähig, ist dies…

Bundesgericht, Urteil 5A_679/2020 vom 1. Juli 2021

Art. 283 Abs. 1 ZPO. Bei der Frage, ob ein Teilentscheid im Scheidungspunkt zulässig ist, vermag das Interesse des einen Ehegatten, den anderen als potenziellen Erben loszuwerden, dessen Interesse an der Beibehaltung der Erbenstellung für sich allein nicht zu überwiegen. Das Interesse, den Nachlass ohne Pflichtteil des anderen Ehegatten zu planen, geht indes weiter.
Dr. iur. Katharina Fontana
SJZ-RSJ 20/2021 | S. 971

Kantonsgericht St. Gallen, II. Zivilkammer, Entscheid FO.2018.4-K2 vom 17. Juli 2020

Art. 277 Abs. 1, Art. 302 Abs. 2 ZGB. Verfahren betreffend Volljährigenunterhalt und Bedeutung einer angemessenen Erstausbildung. Angesichts des heutigen vielstufigen Ausbildungsmarktes sowie der Anforderungen des Arbeitsmarktes an immer spezifischere Ausbildungen umfasst eine Erstausbildung unter Umständen neben der Grundausbildung auch eine Zusatzausbildung. Ein Lehrabschluss darf nicht als…

Solothurn, Obergericht, Zivilkammer (ZKBER.2019.52) 12.9.2019

Art. 276 Abs. 1 und 2 ZPO, Art. 286 Abs. 2 ZGB. Die für eine Anpassung der vorsorglichen Massnahmen erforderliche Dauerhaftigkeit der Veränderung der Verhältnisse liegt nicht vor, wenn die beantragte Abänderung der Kinderalimente nur für die voraussichtliche Dauer von rund drei Monaten bis zum Erlass des Scheidungsurteils wirken kann.

Entwicklungen im Familienrecht / Le point sur le droit de la famille

Die Wartefrist von zehn Tagen, die zwischen dem Abschluss des Ehevorbereitungsverfahrens und der Trauung eingehalten werden musste, ist per 1. Januar 2020 aufgehoben worden (Neufassung von Art. 99 Abs. 2 und Art. 100 ZGB)2. Art. 68 ZStV3 und Anhang 4 zu ZStGV4 wurden entsprechend angepasst.5
Prof. Dr. iur. Christiana Fountoulakis, Joël D’Andrès
SJZ-RSJ 6/2020 | S. 198