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From the magazine SJZ-RSJ 7/2020 | S. 242-245 The following page is 242

Ein Einblick in die Praxis der Kindsanhörung am Zivilgericht des Kantons Basel-Stadt

Die Kindsanhörung ist eine Möglichkeit, das Kind in das Eheschutz- oder Scheidungsverfahren seiner Eltern miteinzubeziehen. Daneben gibt es, wie der vorliegende Beitrag aufzeigt, andere Instrumente, um die Kindsperspektive adäquat in den Prozess einfliessen zu lassen.

L’audition de l’enfant permet d’intégrer celui-ci dans la procédure des mesures protectrices de l’union conjugale ou dans celle du divorce de ses parents. Cet article expose également d’autres instruments qui permettent de prendre en considération de manière appropriée la perspective de l’enfant dans la procédure. P.P.

I. Grundsätzliches

Dem Kind kommt im Eheschutz- oder Scheidungsverfahren seiner Eltern keine formelle Parteistellung zu. Es verfügt aber über eine besondere prozessuale Stellung, welche es ihm ermöglicht, sich in den Prozess seiner Eltern einzubringen. Dementsprechend ist das Kind im Prozess anzuhören (Art. 298 Abs. 1 ZPO1) und es sind ihm, sofern es das 14. Altersjahr vollendet hat,…

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