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From the magazine SJZ-RSJ 2/2021 | p. 65-65 The following page is 65

Kommunikation zu Justizverfahren nur noch digital

Eine zentrale digitale Plattform soll künftig die Kommunikation zwischen den Behörden und den Parteien in Justizverfahren erleichtern und diese beschleunigen. Gemäss Bundesamt für Justiz (BJ) soll die «hochsichere» Plattform es allen an einem Justizverfahren beteiligten Parteien ermöglichen, elektronisch mit den Gerichten, den Staatsanwaltschaften und den Justizvollzugsbehörden Daten auszutauschen.

Durch den elektronischen Rechtsverkehr wird nach Angaben des BJ nicht nur die Kommunikation zwischen Parteien und Behörden erleichtert, sondern auch der Zugriff auf die Verfahrensakten. So könne die Durchführung von Zivil-, Straf- und Verwaltungsverfahren beschleunigt werden. Für professionelle Anwenderinnen wie zum Beispiel Anwälte, Gerichte oder Behörden soll der elektronische Rechtsverkehr obligatorisch werden. Aber auch Private könnten die Plattform nutzen.

Die Vernehmlassung zum neuen Bundesgesetz über die Plattform für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ) dauert bis am 26. Februar 2021.