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Verwaltungsrecht

Urteil 1C_123/2016 vom 21. Juni 2016; keine BGE-Publikation

Urteile sind generell und vorbehältlich einer allfälligen Anonymisierung vollständig zugänglich zu machen. Die Praxis des Bündner Kantonsgerichts, nicht rechtskräftige und aufgehobene Urteile nicht herauszugeben, widerspricht dem Gebot der Transparenz und verhindert eine wirksame Kontrolle der Justiztätigkeit durch die Medien.
Literatur

Praxiskommentar Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG)

Das Verwaltungsverfahrensgesetz vom 20. Dezember 1968 («VwVG») regelt das Verfahren der Bundesverwaltung und externer Bundesstellen wie auch das Verfahren am Bundesverwaltungsgericht. Es wurde mit Eröffnung der erstinstanzlichen Bundesgerichte im Jahr 2007 und bei Inkrafttreten der bundesweiten Zivil- und Strafprozessordnung 2012 kaum geändert. Dennoch hat die wissenschaftliche Darstellung und…

Entwicklungen im Verwaltungsrecht / Le point sur le droit administratif

Einen Entscheid über die Kompetenz der Interkantonalen Lotterie- und Wettkommission (Comlot) hat das Bundesgericht zum Anlass genommen, sich in allgemeiner Weise zur Gesetzesauslegung zu äussern. Das Bundesgericht bekennt sich weiterhin zu einem «pragmatischen Methodenpluralismus», bei dem keinem der einzelnen Auslegungselemente ein bestimmter Vorrang zukommt (BGE 141 II 262 ff.).1 Man spürt…

La Loi fédérale sur les recueils du droit fédéral et la Feuille fédérale

In einer Gesellschaft, in der die Gesetze zuweilen rasch ändern, ist es bedeutsam, den exakten Wortlaut des jeweils anwendbaren Rechts zu kennen. Das neue Bundesgesetz über die Sammlungen des Bundesrechts und das Bundesblatt (Publikationsgesetz, PublG) wird bereits 2016 wichtige Neuerungen einführen, um damit den veränderten Gewohnheiten der auf elektronische Daten ausgerichteten Gesellschaft…
Prof. Dr. iur. Pierre Tercier, Dr. iur. Christian Roten
SJZ-RSJ 5/2015 | S. 113

Rechtsschutz gegen Realakte: Bundesgericht schafft Klarheit

Die Verfahrensgesetze erlauben nur ausnahmsweise unmittelbaren Rechtsschutz gegen Realakte. Knüpft ein Grundrecht an das Vorliegen einer Verfügung an, kann eine Behörde zu dessen Schutz gezwungen sein, in Form einer Verfügung anstatt durch blossen Realakt zu handeln. Die Autoren klären anhand kürzlich ergangener Bundesgerichtsurteile die Frage, ob der Rechtsschutz gegen Realakte aufgrund einer…
Julian-Ivan Beriger, Prof. Dr. Andreas Glaser
SJZ-RSJ 7/2015 | S. 169

Urteil 1B_365/2014 vom 12. Januar 2015; keine BGE-Publikation

Dass ein Beschuldigter erst einen Einbruch einer untersuchten Deliktserie zugibt, führt nicht dazu, dass rückwirkende Randdatenerhebungen auf wenige Tage vor und nach diesem Einbruch zu beschränken wären. Andernfalls käme es zu einer bundesrechtswidrigen Erschwerung der Strafverfolgung.