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Verwaltungsrecht

Rechtliche Einordnung von Steuerrulings

Das Einholen von Steuerrulings bzw. steuerlichen Vorabbescheiden gehört zum Alltag eines jeden Steuerberaters in der Schweiz. Sie sind nicht nur zentral für die Schweiz als Investitions- und Unternehmensstandort, sondern gleichermassen wichtig für eine effiziente und gleichmässige Steuererhebung. Bis vor Kurzem mussten sich die Gerichte praktisch nie mit der Gültigkeit von Rulings…
lic. iur. Stefan Oesterhelt LL.M.
SJZ-RSJ 9/2021 | S. 431

Eine Auslegeordnung der elektronischen Verfahrensinstitute des VwVG des Bundes

Im Windschatten des Projekts Justitia 4.0 wird auch die Digitalisierung des Bundesverwaltungsverfahrens vorangetrieben. Bereits heute können die Parteien elektronisch Eingaben einreichen und die Behörden elektronisch Verfügungen eröffnen sowie das Akteneinsichtsrecht elektronisch gewähren. Diese Möglichkeiten werden in der Praxis aber nach wie vor gescheut. Eine Auslegeordnung macht die…
Literatur

Die Ombudsinstitution in der Schweiz

Die Idee einer Ombudsinstitution (schwedisch: ombud; deutsch: Bevollmächtigter, Repräsentant) geht auf den Beginn des 19. Jahrhunderts zurück: Schweden setzte 1809 als erstes Land einen Ombudsmann ein. Weitere Stationen waren etwa Finnland 1919, Deutschland 1958. Keine Pionierin war und ist die Schweiz, ganz im Gegenteil: Der Widerstand gegen die als fremd empfundene und überflüssig erachtete…
Dr. iur. Herbert Plotke
SJZ-RSJ 16-17/2021 | S. 846

Im Windschatten von Justitia 4.0 zum digitalen Bundesverwaltungsverfahren?

Im Windschatten des E-Justice-Projekts Justitia 4.0 wird auch die Digitalisierung des Bundesverwaltungsverfahrens vorangetrieben. Die Vernehmlassung zu einem entsprechenden Vorentwurf des VwVG wurde im Frühjahr 2021 abgeschlossen. Die zentralen verfahrensrechtlichen Probleme, die sich mit der Digitalisierung des VwVG stellen, werden mit dieser Revision zwar angegangen, doch orientiert sie sich zu…

Entwicklungen im Verwaltungsrecht | Le point sur le droit administratif

Praxishinweise der Schweizerischen Steuerkonferenz dürften als Verwaltungsverordnungen gelten. Eine solche «ne lie pas le Tribunal fédéral, mais dont il s’inspire» (E. 5.1), wie es in BGE 146 II 3591 festhält. Man kann sich fragen, ob die französische Formulierung mehr Respekt ausdrückt als die geläufige Formulierung der Gerichte auf Deutsch, dass Verwaltungsverordnungen «mitberücksichtigt»
Prof. Dr. iur. Felix Uhlmann LL.M., Rico Tanner BLaw
SJZ-RSJ 18/2021 | S. 868