Direkt zum Inhalt

Strafprozessrecht

Luzern, Kantonsgericht, 1. Abteilung (2M 18 33 = LGVE 2019 I Nr. 4) 4.2.2019

Art. 429 StPO. Entschädigung für die Aufwendungen eines Strafverfahrens: Aufwendungen, die durch Privatermittlung (Parteigutachten etc.) entstanden sind, können nur dann nach Massgabe von Art. 429 StPO entschädigt werden, wenn sie zur Strafverteidigung geboten waren. Dies bedingt grundsätzlich, dass die Ergebnisse der Privatermittlung den Endentscheid kausal beeinflusst haben.

Urteil 6B_114/2019 vom 26.2.2020

Art. 9, Art. 325 StPO. Erachtet das Gericht die Anklageschrift gegen mehrere Beschuldigte, denen identische Vorwürfe gemacht werden, als ungenügend, weil die Tatvorwürfe nur bei einem der Beschuldigten umschrieben und nicht auch in die Teile der Anklageschrift betreffend die anderen Beschuldigten eingefügt wurden, handelt es übertrieben formalistisch.
Dr. iur. Katharina Fontana
SJZ-RSJ 10/2020 | S. 352

Strafrecht, Justiz und Menschenrechte in Zeiten von Covid-19

Auch Strafjustiz und Menschenrechtspraxis waren in den vergangenen Monaten von Hektik, Aufregung und Verwerfungen geprägt. In der Schweiz erfolgten Aufrufe zu einem «Justizlockdown» und zu einem Amtsenthebungsverfahren gegen den Bundesanwalt. Wichtige Strafprozesse wurden verfahrensfremd beeinflusst oder scheiterten gar. Das Bundesgericht hatte sich mit erratischen Urteilen des Strassburger Euro…