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Sozialversicherungsrecht

Luzern, Kantonsgericht, 3. Abteilung (5V 18 101 = LGVE 2019 III Nr. 1) 14.6.2019

Art. 16 ATSG. Arbeitsstellen mit Tätigkeiten, die ausschliesslich von zuhause aus erledigt werden können, sind auf dem schweizerischen Arbeitsmarkt (noch) ausserordentlich selten, weshalb sie den gesetzlichen Vorgaben von Art. 16 ATSG nicht entsprechen. Auf die attestierte Arbeitsfähigkeit für Homeoffice-Tätigkeiten kann deshalb für die Bestimmung des Invalideneinkommens nicht abgestellt werden.

Entwicklungen im Arbeitsrecht / Le point sur le droit du travail

Die auf den 1. Januar 2020 in Kraft getretene Revision des Verjährungsrechts1 wirkt sich in Teilbereichen auch auf das Arbeitsrecht aus, so etwa im Bereich der längeren Verjährungsfristen bei vertragswidriger Körperverletzung oder Tötung.2 Am 14. Dezember 2018 wurde sodann eine auf den 1. Juli 2020 in Kraft tretende Änderung des Gleichstellungsgesetzes beschlossen, mit welcher u.a…

Entwicklungen im Sozial­versicherungs­recht / Le point sur le droit des assurances sociales

Ein eigentlicher Stillstand bei der Entwicklung der rechtlichen Grundlagen der Sozialversicherungen hat sich in der Schweiz noch nie ergeben. Dennoch lassen sich Zeiten intensiver Gesetzgebung von anderen Monaten abgrenzen. Das Parlament hat jüngst wichtige Änderungen von sozialversicherungsrechtlichen Erlassen verabschiedet; andere Vorhaben befinden sich im Stadium der parlamentarischen Beratung…