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Materielles Strafrecht

Kantonsgericht St. Gallen, Strafkammer, Entscheid ST.2021.78-SK3 vom 2. Februar 2022

Art. 221 Abs. 1 und 3, Art. 64 Abs. 1 StGB. Die Verwahrung setzt gemäss Art. 64 Abs. 1 StGB eine schwere Beeinträchtigung der physischen, psychischen oder sexuellen Integrität einer Person oder zumindest einen entsprechenden diesbezüglichen Willen voraus. Die einfache Brandstiftung nach Art. 221 Abs. 1 StGB schliesst in beiden Tatbestandsvarianten Personen nicht mit ein. Entsprechend scheidet die…