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From the magazine SJZ-RSJ 9/2023 | S. 469-469 The following page is 469

Bessere Zusammenarbeit bei Terrorismus­bekämpfung

Die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) sieht nach einer eingehenden Analyse Optimierungspotenzial bei der Zusammenarbeit der Staatsanwaltschaften von Bund und Kantonen im Bereich der Terrorismusbekämpfung. Die entsprechenden Empfehlungen werden von der Bundesanwaltschaft (BA) begrüsst und befinden sich in Umsetzung. U.a. empfiehlt die AB-BA der BA, eine Richtlinie zu erlassen, die im Bereich der terroristischen Straftaten verbietet, Nichtanhandnahmeverfügungen in Form von «Stempelentscheiden» ohne Zustellungsvermerk, Begründung oder Rechtsmittelbelehrung zu erlassen. Um die Gefährlichkeitsbeurteilung von Beschuldigten zu verbessern, sollen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte des Bundes, die im Bereich terroristischer Straftaten eingesetzt werden, eine spezifische Weiterbildung absolvieren, konkret Grundkenntnisse in forensischer Psychiatrie erwerben. Grundsätzlich beurteilen die kantonalen Staatsanwaltschaften die Zusammenarbeit mit der BA bei Terrorakten als positiv. Einige Kantone wünschen sich jedoch, einen regelmässigeren Informationsaustausch zu pflegen sowie die Kontakte entsprechend den unterschiedlichen Bedürfnissen der Kantone anzupassen und bei Bedarf zu intensivieren.