Direkt zum Inhalt

From the magazine SJZ-RSJ 16-17/2023 | S. 813-813 The following page is 813

Verordnung gegen Radikalisierung und Extremismus wird bis 30. Juni 2028 verlängert

Der Bundesrat hat beschlossen, das Engagement gegen Radikalisierung und Extremismus fortzusetzen. Hier­für stellt er einen Kredit in der Höhe von 3,75 Mio. CHF zur Verfügung, der diverse Massnahmen und Projekte während fünf Jahren finanziell unterstützen soll. Konkret sind diese im zweiten Nationalen Aktionsplan (NAP) 2023–2027 enthalten. Der Fokus liegt auf der Prävention der Radikalisierung von jungen Menschen sowie einem kritischen Umgang mit dem Internet und den sozialen Medien.