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From the magazine SJZ-RSJ 19/2023 | p. 945-950 The following page is 945

Entwicklungen im Immaterialgüter- und Lauterkeitsrecht | Le point sur le droit de la propriété intellectuelle et de la concurrence déloyale

Berichtszeitraum Juni 2022 bis Mai 2023

I. Urheberrecht

A. Rechtsprechung

Das Handelsgericht Zürich entschied, dass journalistische Beiträge urheberrechtlich geschützt sind, wenn ihnen Selektions- und Anordnungsentscheidungen zugrunde liegen und sie sich nicht in der Wiedergabe von Tagesaktualitäten erschöpfen.1 Ebenfalls zu den urheberrechtlichen Schutzvoraussetzungen, allerdings im Bereich der angewandten Kunst, hat sich das Bundesgericht geäussert. Die Anforderungen, so das Bundesgericht, seien bei Gebrauchsgegenständen nicht anders. Der individuelle Charakter müsse sich aus demjenigen Teil ergeben, der nicht bereits vom Gebrauchszweck vorgegeben ist, da nur dort eine freie Gestaltung möglich sei. Daher sei das Kriterium des individuellen Charakters relativ zur jeweiligen Werkgattung zu verstehen.2 Bei Gegenständen der Gebrauchskunst kann die Gestaltung durch den Gebrauchszweck eingeschränkt sein, was mit dem Ausschluss technisch notwendiger Formen z.B. im Designrecht vergleichbar ist.3 Dennoch schützte das Bundesgericht…

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