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From the magazine SJZ-RSJ 15/2023 | p. 773-773 The following page is 773

Mehr Schlichtungsverfahren bei Miet- und Pachtstreitigkeiten

In der zweiten Hälfte des Jahres 2022 sind insgesamt 12 322 neue miet- oder pachtrechtliche Schlichtungsverfahren eingeleitet worden, was einen Anstieg von rund 6% gegenüber dem vorangegangenen Semester bedeutet. 18 Kantone meldeten einen Anstieg. Insgesamt konnten 11 686 Verfahren abgeschlossen werden, wobei in mehr als der Hälfte der Fälle eine Einigung durch einen Vergleich, eine Klageanerkennung oder einen Klagerückzug erzielt werden konnte. Die Hauptgründe für Schlichtungsverfahren lagen in der ordentlichen Vertragskündigung sowie der Forderung auf Zahlung. Bei zivilrechtlichen Streitigkeiten wird vor dem richterlichen Entscheidungsverfahren ein Schlichtungsversuch vor der Schlichtungsbehörde durchgeführt. Bei Streitigkeiten aus Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen besteht die Schlichtungsbehörde aus einer unabhängigen vorsitzenden Person und der paritätischen Mieter- und Vermietervertretung. Das Verfahren richtet sich nach der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO).