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From the magazine SJZ-RSJ 8/2023 | p. 417-417 The following page is 417

Pauschaler Abzug von Berufskosten für Arbeitnehmende

Die Vernehmlassung für eine Neuregelung der Berufskosten dauerte bis 4. April 2023. Unselbständig erwerbstätige Personen sollen neu die Möglichkeit erhalten, die Berufskosten in Form einer Pauschale von den Steuern abzuziehen. Die Neuregelung soll keine finanziellen Auswirkungen auf den Bund haben. Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) legt die Höhe der Pauschale fest, welche Fahrtkosten, Verpflegungskosten und übrige Berufskosten unabhängig von Arbeitsort und Einkommen umfasst. Diese Vereinfachung unterscheidet damit nicht zwischen dem Arbeitsplatz zuhause (Homeoffice) und jenem im Unternehmen. Die Neuregelung soll auch für die kantonalen Steuern gelten, wobei die Festsetzung der Pauschale den Kantonen überlassen wird. Der Abzug der tatsächlichen Kosten bleibt aber weiterhin möglich. Neu können die Kosten für mobiles Arbeiten auch abgezogen werden, wenn der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin einen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt.