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Zivilprozessrecht

Kantonsgericht St. Gallen, Einzelrichter im Familienrecht, Entscheid KES.2021.15-EZE2 vom 18. Januar 2022

Art. 149 ZPO. Wiederherstellung einer Frist. Gegen den Entscheid der (Nicht-)Wiederherstellung einer Frist ist auch dann ein Rechtsmittel einzuräumen, wenn innert der verpassten Frist ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege zu begründen war und keine andere Möglichkeit zur Erlangung von Rechtsschutz besteht.

Entwicklungen in Zivilprozessrecht und Schiedsgerichtsbarkeit | Le point sur la procédure civile et l’arbitrage

Die Revision der Zivilprozessordnung (ZPO)1 mit dem Untertitel «Verbesserung der Praxistauglichkeit und der Rechtsdurchsetzung»2 soll punktuelle Anpassungen bringen. Insbesondere sollen die Gerichtskostenvorschüsse halbiert (Art. 98 E-ZPO) und der Einsatz elektronischer Instrumente zur Ton- und Bildübertragung geregelt werden (Art. 141 E-ZPO). In der parlamentarischen Beratung stark debattiert…

Obergericht Solothurn, Zivilkammer, Beschluss ZKBER.2020.82 vom 11. Januar 2021

Art. 68 Abs. 2, Art. 311 Abs. 1 ZPO. Auf eine Berufung, die bewusst von einem nicht in einem kantonalen Anwaltsregister eingetragenen MLaw i.V. unterzeichnet wird, ist auch dann nicht einzutreten, wenn dieser in Vertretung eines Rechtsanwalts handelt.

Die mietrechtliche Ausweisung

Die Ausweisung gilt als Paradebeispiel für den Rechtsschutz in klaren Fällen. In der Praxis bestehen gerade für Vermieterinnen und Vermieter diverse prozessuale, materiell-rechtliche und tatsächliche Stolpersteine. Mieterinnen und Mieter haben es indes aus einer dogmatischen Perspektive einfacher: Sind sie einmal mit dem Verfahren konfrontiert, kann sich ihre rechtliche Ausgangslage eigentlich…
lic. iur. Lukas Frese
SJZ-RSJ 3/2023 | S. 165

Entwicklungen im Sachenrecht und Bodenrecht | Le point sur les droits réels et le droit foncier

Am 9. Juni 2015 hat Nationalrat Olivier Feller (FDP/VD) die Motion Nr. 15.3531 mit folgendem Wortlaut eingereicht: «Der Bundesrat wird beauftragt, die Bedingungen zu lockern, unter denen sich Eigentümerinnen und Eigentümer von unrechtmässig besetzten Liegenschaften gemäss Art. 926 des Zivilgesetzbuches (ZGB) ihres Eigentums wieder bemächtigen dürfen, insbesondere die Fristen.»1

Obergericht Solothurn, Zivilkammer, Urteil ZKBER.2021.19 vom 24. Juni 2021

Art. 276 Abs. 1, Art. 282 Abs. 2, Art. 296 Abs. 3, Art. 317 Abs. 1 ZPO. Selbst wenn die Berufung gegen den Ehegattenunterhalt abgewiesen wird, kann die Offizialmaxime zur Folge haben, dass die von keiner Seite angefochtenen Unterhaltsbeiträge für die Kinder neu beurteilt und erhöht werden.