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From the magazine SJZ-RSJ 8/2024 | S. 402-403 The following page is 402

Obergericht Aargau, Zivilgericht, 1. Kammer, Urteil ZVE.2020.35 vom

Bestimmtheit eines Unterlassungsbegehrens. Eine Unterlassungsklage darf nicht dazu verwendet werden, um bereits von Gesetzes wegen bestehende Verbote vollstreckbar zu machen.

Limites d’une action en…

[…]