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Sachenrecht

Obergericht Aargau, Zivilgericht, 1. Kammer, Urteil ZVE.2022.42 vom 9. Januar 2023

Art. 75, Art. 712m Abs. 2 ZGB. Zur Anfechtung eines Stockwerkeigentümerbeschlusses ist nicht nur aktivlegitimiert, wer bei einem positiven Beschluss (Antrag angenommen) nicht zustimmte, sondern auch, wer bei einem negativen Beschluss (Antrag abgelehnt) zustimmte.

Das Ehepaar als Eigentümer des Eigenheims

Wenn ein Ehepaar ein Eigenheim erwerben will, stellt sich die Frage, in welchem Rechtsverhältnis der Grundbucheintrag erfolgen soll. In diesem Beitrag werden die zwei gängigen Modelle (Miteigentum und einfache Gesellschaft) und ihre Wirkungen aufgezeigt, mit einem Exkurs zum Güterstand der Gütergemeinschaft.
Dr. iur. Mascha Santschi Kallay, Prof. em. Dr. iur. Roland Pfäffli
SJZ-RSJ 1/2024 | S. 48

Entwicklungen im Sachenrecht und Bodenrecht | Le point sur les droits réels et le droit foncier

Das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG)1 soll geändert werden. Die parlamentarische Initiative (16.498), eingereicht am 16. Dezember 2016 von Nationalrätin Jacqueline Badran (SP/ZH), verlangt, dass die strategischen Infrastrukturen der Energiewirtschaft, namentlich die Wasserkraftwerke, die Stromnetze sowie Gasnetze, dem BewG unterstellt werden.2 Der…
Literatur

Die beschränkten dinglichen Rechte im Allgemeinen, die Dienstbarkeiten und Grundlasten

Im Oktober 2022 ist unter dem obgenannten Titel in der Reihe «Schweizerisches Privatrecht (SPR)» der Band zu den Grundlagen der beschränkten dinglichen Rechte und zu den Dienstbarkeiten in deutscher Übersetzung erschienen. Das französische Original liegt bereits seit Anfang 2012 vor (Denis Piotet, Les droits réels limités en général, les servitudes et les charges foncières, Traité de droit…

Entwicklungen im Sachenrecht und Bodenrecht | Le point sur les droits réels et le droit foncier

Am 9. Juni 2015 hat Nationalrat Olivier Feller (FDP/VD) die Motion Nr. 15.3531 mit folgendem Wortlaut eingereicht: «Der Bundesrat wird beauftragt, die Bedingungen zu lockern, unter denen sich Eigentümerinnen und Eigentümer von unrechtmässig besetzten Liegenschaften gemäss Art. 926 des Zivilgesetzbuches (ZGB) ihres Eigentums wieder bemächtigen dürfen, insbesondere die Fristen.»1

Miteigentum im Stockwerkeigentum

Gewöhnliches Miteigentum und Stockwerkeigentum sind zwei Bereiche des gemeinschaftlichen Eigentums, die praktisch gesehen oft getrennt in Erscheinung treten. Jedoch gibt es auch Konstellationen, in denen Miteigentum in einem Stockwerkverhältnis begründet wird. Ein solcher Fall liegt bspw. dann vor, wenn eine Stockwerkeigentumseinheit als Autoeinstellhalle konzipiert und im Miteigentum der…
Philipp Eberhard MLaw
SJZ-RSJ 8/2023 | S. 419

L’envoi en possession anticipé (art. 76 LEx)

Die auf Bundesebene in Art. 76 EntG geregelte vorzeitige Besitzeinweisung ist ein in der Praxis häufig eingesetztes Instrument, das es dem Enteigner erlaubt, mit seinen Arbeiten bereits vor der Festsetzung und Auszahlung der Entschädigung zu beginnen. Im vorliegenden Beitrag werden zunächst die prozessuale Natur und die Merkmale der vorzeitigen Besitzeinweisung untersucht. Anschliessend werden die…
Dr iur. Jacques Fournier, Dr iur. Raphaël Eggs
SJZ-RSJ 8/2023 | S. 453

Handelsgericht Zürich, Einzelgericht, Urteil HE200486-O vom 26. Februar 2021

Art. 961 Abs. 1 Ziff. 1 i.V.m. Art. 837 Abs. 1 Ziff. 3 ZGB sowie Art. 779 Abs. 3 ZGB. Vorläufige Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts für Arbeiten an einer Personenunterführung, die von zwei Baurechten erfasst wird. Errichtung des Pfandrechts auf dem Stammgrundstück oder den Baurechten?