Direkt zum Inhalt

Gesellschaftsrecht

Die Stiftung als Rechtsinstitut zwischen Fortentwicklung und Respektierung des Stifterwillens, I

Stiftungen zeichnen sich durch ihre Vielfalt und Vielschichtigkeit aus und bewegen sich im zentralen Spannungsfeld zwischen Fortentwicklung und Respektierung des Stifterwillens. Sie wollen sich einerseits der Weiterentwicklung nicht verschliessen und müssen andererseits den Stifterwillen respektieren. Die Vorschriften über die zivilrechtliche Umwandlung und Aufhebung lösen dieses Spannungsfeld…

Die Pflichtteils­problematik bei der Unternehmens­nachfolge

Ein Unternehmer möchte sein Unternehmen als Hauptaktivum seines Nachlasses auf einen seiner Nachkommen übertragen. Verfügt der Nachfolger nicht über die erforderlichen finanziellen Mittel, um die Pflichtteilsansprüche der Pflichtteilserben zu befriedigen, muss das Unternehmen verkauft oder liquidiert werden. Die Autorin zeigt auf, wie diese Problematik anhand der de lege lata zur Verfügung…
Dr. iur. Julia Henninger LL.M.
SJZ-RSJ 14/2020 | S. 488

Ehevertrag – Regelungs­möglichkeiten und Grenzen

Der Beitrag befasst sich mit den Regelungsmöglichkeiten eines Ehevertrags und analysiert insbesondere die Verbindlichkeit von (antizipierten) Scheidungsvereinbarungen; dies auch im Lichte der jüngsten Bundesgerichtsentscheidung. Überdies wird gestützt auf die Analyse der Ehegattengesellschaft geprüft, ob diese ein für Ehegatten praktikables Planungsinstrument darstellen könnte.
Dr. iur. Philip R. Bornhauser
SJZ-RSJ 15/2020 | S. 515

Die Online-Gründung der Aktiengesellschaft

Das Gesellschaftsrecht wird zunehmend digitalisiert. Die Gründung einer Aktiengesellschaft ist allerdings nach Art. 620 ff. OR de lege lata nicht vollständig online möglich. Derzeit ist es immer noch notwendig, dass der Gründer einer Aktiengesellschaft bei Amtsstellen oder Notaren erscheinen muss, obschon die Technologie die Identifikation auf anderen Wegen ermöglicht. Die Mitwirkung von Notaren…
Prof. Dr. Lukas Müller
SJZ-RSJ 16-17/2020 | S. 555

Corporate Climate Responsibility – aktienrechtliche Haftungsrisiken für den Verwaltungsrat?

Die oft unter dem Titel Corporate Social Responsibility diskutierte Frage, welche Verantwortung die Unternehmen im Zusammenhang mit sozialen und ökologischen Themen zu übernehmen haben, wird angesichts der mit dem Klimawandel verbundenen Risiken um eine Dimension erweitert, nämlich derjenigen der Corporate Climate Responsibility. Dieser Beitrag untersucht, ob nach geltendem Recht Klimarisiken mit…
Prof. Dr. iur. Rolf. H. Weber, lic. iur. Andreas Hösli LL.M.
SJZ-RSJ 18/2020 | S. 605

Neugläubiger im Verantwortlichkeitsrecht

Man stelle sich vor, einer Aktiengesellschaft Kredit zu gewähren, die wegen ihrer Überschuldung längst die Bilanz hätte deponieren müssen. Kann ein Gläubiger, nachdem es doch zum Konkurs oder Nachlassverfahren kommt, die Organe der Gesellschaft für seinen Ausfall persönlich belangen? Was auf den ersten Blick selbstverständlich erscheint, ist dies nicht. Noch stellt die Rechtsprechung des…
Dr. iur. Thomas Rebsamen
SJZ-RSJ 20/2020 | S. 663

Entwicklungen im Gesellschaftsrecht und im Wertpapierrecht / Le point sur le droit des sociétés et des papiers-valeurs

Im Berichtszeitraum standen die Aktienrechtsrevision, die Konzernverantwortungsinitiative sowie die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das Gesellschaftsrecht im Mittelpunkt.

Entwicklungen im Sachen­recht und Bodenrecht / Le point sur les droits réels et le droit foncier

Das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (Lex Koller) ist am 1.1.1985 in Kraft getreten. Der Bundesrat wollte das Gesetz durch die Revision modernisieren. So sollte der Erwerb von Hauptwohnungen durch Angehörige von Staaten, die nicht der Europäischen Union (EU) oder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) angehören, bewilligungspflichtig werden. Weiter…
Literatur

Code des obligations II

Es mag ungewöhnlich sein, die zweite Auflage eines Kommentars in einer Besprechung vorzustellen. Doch für die Neuauflage des Commentaire romand zum Gesellschaftsrecht und seinen Nebengebieten gibt es dafür drei gute Gründe:
Prof. Dr. Peter Forstmoser
SJZ-RSJ 4/2019 | S. 128