Solothurn, Obergericht, Zivilkammer (ZKBER.2018.76)
Art. 908 i.V.m. Art. 731b OR. Die Auflösung gestützt auf Art. 731b Abs. 1 Ziff. 3 OR rechtfertig sich grundsätzlich nur, wenn die mängelbehaftete Gesellschaft auf entsprechende Aufforderungen zur…
From the magazine SJZ-RSJ 11/2020 | S. 392-393 The following page is 392
Art. 908 i.V.m. Art. 731b OR. Die Auflösung gestützt auf Art. 731b Abs. 1 Ziff. 3 OR rechtfertig sich grundsätzlich nur, wenn die mängelbehaftete Gesellschaft auf entsprechende Aufforderungen zur…
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