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La bibliographie

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Ernst Brenners Einfluss auf die Rechtseinheit

Hauptthema des mit grosser Sorgfalt geschriebenen Buches ist die Tätigkeit von Ernst Brenner als Vorsteher des eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements im Gesetzgebungsverfahren, das 1907 zum Erlass des ZGB führte. In einem ausführlichen Vorspann (S. 7–107) schildert der Autor auch noch detailliert die bis gegen 1930 erfolgte Vereinheitlichung des Zivil- und Strafrechts, wobei er den Stoff…
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Zürcher Kommentar Art. 360–387 ZGB. Der Erwachsenenschutz

Das seit 1912 geltende und seither nur punktuell revidierte Vormundschaftsrecht des ZGB wurde einer Totalrevision unterzogen und per 1. Januar 2013 durch das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht ersetzt (BG vom 19. Oktober 2008 über die Änderung des ZGB [Erwachsenenschutz, Personenrecht und Kindesrecht, AS 2011 725, BG Erwachsenenschutz]). Im Rahmen des Zürcher Kommentars zum ZGB hat Walter…
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Einleitungsartikel des ZGB und Personenrecht

Die erste Auflage dieses bei Studierenden sowie Praktikerinnen und Praktikern beliebten Lehrbuchs ist in erster Auflage im Jahr 2001 und in zweiter Auflage im Jahr 2010 erschienen. Nunmehr liegt die dritte, ergänzte, verbesserte und nachgeführte Auflage vor. Das Anliegen der Autorin und des Autors, Ordinaria bzw. Ordinarius an den Universitäten Freiburg bzw. Luzern, ist es, «grundlegende…
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Praxiskommentar zur Handelsregisterverordnung

Das handliche Werk aus berufenem Mund – es entstammt der Feder des ehemaligen Leiters der Zürcher Registerbehörde – besteht aus zwei Teilen. Die ersten 237 Seiten enthalten knappe, aber wertvolle erläuternde Ausführungen zu den einzelnen Artikeln der Verordnung. Sehr verdienstvoll sind die zahlreichen Hinweise auf andere Normen, Literatur und Rechtsprechung. Da die HRegV laufend Änderungen…
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Die Verknüpfung zwischen gesicherter Forderung und grundpfandbezogenen Sicherungsrechten

Die vorliegende Dissertation von Rechtsanwältin Alexandra Dal Molin-Kränzlin wurde am 4. März 2016 von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern auf Antrag von Professor Dr. iur. Jörg Schmid, ordentlicher Professor für Privatrecht und Privatrechtsvergleichung an der Universität Luzern (Erstgut-Aus der ZeitschriftSJZ-RSJ 9/2017 | S. 226-227Es folgt Seite №227achter), und…
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Kommentierte Musterklagen

Die fünf Bände mit kommentierten Musterklagen (zum Vertrags- und zum Haftpflichtrecht, zum Gesellschaftsrecht und zum Geistigen Eigentum, zum Erb- und zum Sachenrecht, zum Familienrecht, zur Zwangsvollstreckung und zu den Rechtsmitteln) sind in der juristischen Literatur ein Novum, das in überzeugender Weise der prozessualen und materiellen Prozessführung dient. Aus Band I und II soll je ein…
Dr. Hans Schmid
SJZ-RSJ 10/2017 | p. 250
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Konfessionelle Grabfelder auf öffentlichen Friedhöfen

Art. 53 Abs. 2 der Bundesverfassung von 1874 bestimmte: «Die Verfügung über die Begräbnisplätze steht den bürgerlichen Behörden zu. Sie haben dafür zu sorgen, dass jeder Verstorbene schicklich beerdigt werden kann.» Die neue Verfassung von 1999 enthält diese Norm nicht mehr, sondern Art. 7 BV sagt: «Die Würde des Menschen ist zu achten und zu schützen.» Da diese Würde auch die…
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Rechtlicher Rahmen für die Geschäftslastbewirtschaftung in der schweizerischen Justiz

Müller, Andreas: Rechtlicher Rahmen für die Geschäftslastbewirtschaftung in der schweizerischen Justiz. Stand – Vergleich – Folgerungen. Schriftenreihe zur Justizforschung Bd. 8. 335 S. (Bern 2016. Stämpfli Verlag AG) Kart., CHF 82.00.
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Handelsgericht Zürich 1866–2016. Zuständigkeit, Verfahren und Entwicklungen

Von Martin Luther (1483–1546) stammt das Zitat: «Denn ein Jurist, der nicht mehr denn ein Jurist ist, ist ein arm Ding.» Zwei bewährte Schweizer Institutionen des Wirtschaftsrechts verbindet eine Gemeinsamkeit, welche ganz im Sinne von Luther zu sachgerechten Entscheiden dieser Instanzen führen soll: Ihre Spruchkörper werden durch Fachexperten bzw. Fachrichter ergänzt, die zudem rasche und…
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Zivilprozessrecht für die Mietrechtspraxis

Am 1. Januar 2011 ist bekanntlich die Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) in Kraft getreten. Die ZPO löste die kantonalen Prozessordnungen und das GestG ebenso ab wie diverse bundesrechtliche Bestimmungen zivilprozessualer Natur, darunter die aArt. 274 ff. OR zur Miete. Die Grundgedanken der Regelungen in den aArt. 274 ff. ZPO wurden von der ZPO weitestgehend übernommen, was sich in diversen…