Modernisierung des Ausländer- und Integrationsgesetzes
Das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) soll an die Entwicklungen im Migrationsbereich angepasst werden. Betroffen sind verschiedene Teilbereiche, etwa die Bestimmungen über die Erwerbstätigkeit sowie über die Erteilung und das Erlöschen von Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen, welche gesetzlich an den Lebensmittelpunkt geknüpft sein sollen. Konkret soll das Gesetz festschreiben, dass bei der Erteilung einer Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung der Lebensmittelpunkt in der Schweiz liegen muss, und dass die Bewilligung bei dessen Verlegung ins Ausland erlischt. Damit wird die Motion (21.4076) «Aufenthaltsbewilligungen für Ausländerinnen und Ausländer. Der Grundsatz des Lebensmittelpunkts soll wieder eindeutig anwendbar sein» von Nationalrat Pietro Marchesi umgesetzt. Zudem soll im Zusammenhang mit der Arbeit die Bewilligungspflicht für den Wechsel von einer unselbstständigen zu einer selbstständigen Erwerbstätigkeit von Inhaberinnen und Inhabern einer Aufenthaltsbewilligung aufgehoben werden. Des Weiteren soll im Hinblick auf den Wegweisungsvollzug eine rechtliche Grundlage für die Anwesenheitspflicht in der zugewiesenen Unterkunft geschaffen werden, wenn eine betroffene Person ihrer Ausreisepflicht in der angesetzten Ausreisefrist nicht nachgekommen ist. Schliesslich bekommen die kantonalen Justizvollzugsbehörden eine gesetzliche Grundlage, damit sie bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben auf besonders schützenswerte Daten im Zentralen Migrationsinformationssystem (ZEMIS) zugreifen können.