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From the magazine SJZ-RSJ 4/2024 | p. 154-154 The following page is 154

Einbezug der Wissenschaft in Krisen rechtlich geregelt

Der Bundesrat hat einen Umsetzungsvorschlag für den Einbezug wissenschaftlicher Ad-hoc-Be­ratungs­gremien in Krisen gutgeheissen. Der Umsetzungsvorschlag sieht vor, dass bei der Aktivierung einer überdepartementalen Krisenorganisation zunächst durch den Bundesrat geprüft wird, ob der Einbezug eines wissenschaftlichen Beratungsgremiums sinnvoll ist. Falls dies zu bejahen ist, schlagen die sechs grossen Wissenschaftsorganisationen der Schweiz gemeinsam Expertinnen und Experten vor.

Ergänzend gibt es einen Kodex, der Aufgaben und Verantwortlichkeiten festlegt. U.a. hält dieser fest, dass wissenschaftliche Erkenntnisse allein nicht ausreichen, um politische Entscheidungen zu treffen; es müssen auch andere Aspekte, wie gesellschaftliche Werte und Interessen, berücksichtigt werden. Ein wichtiger Aspekt ist in diesem Zusammenhang die Unabhängigkeit der wissenschaftlichen Beratung, welche jederzeit gewährleistet sein muss.