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From the magazine SJZ-RSJ 23-24/2023 | p. 1145-1145 The following page is 1145

Analyse der Formvorschriften im Privatrecht

Der Bundesrat hat die Formvorschriften im Privatrecht vor dem Hintergrund der technologischen Entwicklungen im Detail analysiert. Insbesondere stand zur Debatte, ob die geltenden Formvorschriften ein relevantes Hindernis für die Digitalisierung sind. In seinem Bericht in Erfüllung verschiedener Bundesaufträge sowie des Postulats (19.3759) «Konsumkreditgesetz. Digital taugliche Formerfordernisse» von Nationalrat Marcel Dobler bilanziert er, dass die bestehenden Instrumente für Vertragsabschlüsse in der digitalen Welt ausreichen würden.

Bei Geschäften, welche die Schriftform benötigen, sind mit der qualifizierten elektronischen Signatur als Alternative zur eigenhändigen Unterschrift Vertragsabschlüsse bereits heute digital möglich. In Bezug auf öffentliche Beurkundungen sind derzeit die Arbeiten für ein schweizweit einheitliches elektronisches Beurkundungsverfahren im Gang. Nach Ansicht des Bundesrats bestehe kein Mehrbedarf für weitere Formvorschriften, etwa eine generelle Einführung der Textform als Alternative zur Schriftlichkeit. Selbst im Bereich des Bundesgesetzes über den Konsumkredit (KKG) würden die geltenden Formvorschriften genügen.