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From the magazine SJZ-RSJ 22/2023 | p. 1094-1094 The following page is 1094

Eckwerte zur Individualbesteuerung

Die Individualbesteuerung soll positive Erwerbsanreize setzen, eine zivilstandsunabhängige Besteuerung sicherstellen und damit die vom Bun­desgericht als verfassungswidrig gerügte Höherbelastung von bestimmten Ehepaaren gegenüber unverheirateten Paaren («Heiratsstrafe») abschaffen. Gestützt auf die Ergebnisse der Vernehmlassung hat der Bundesrat die Eckwerte für die Botschaft zur Einführung der Individualbesteuerung festgelegt. Die entsprechende Vorlage wird zugleich als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)» dienen. Demzufolge soll die Individualbesteuerung auf allen drei Staatsebenen (Bund, Kanton, Gemeinde) eingeführt werden.

Ehepaare sollen künftig wie unverheiratete Paare besteuert werden und zwei getrennte Steuererklärungen ausfüllen. Der Kinderabzug bei der direkten Bundessteuer soll auf CHF 12 000.00 erhöht werden. Für den Abzug für Haushalte mit nur einer erwachsenen Person wird ebenso verzichtet, wie für Ehepaare mit nur einem Einkommen. Die Vorlage wird auch Änderungen am Steuertarif enthalten. Die gewählten Eckwerte lassen annehmen, dass sich die steuerliche Entlastung der Reform über alle Einkommensklassen verteilt. Die Botschaft zum Bundesgesetz über die Individualbesteuerung wird bis März 2024 zuhanden des Parlaments erarbeitet werden.