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From the magazine SJZ-RSJ 16-17/2023 | p. 814-814 The following page is 814

Nationaler Adressdienst ab 2025

Um administrative Prozesse zu vereinfachen und öffentliche Aufgaben effizienter zu gestalten, soll ein nationaler Adressdienst (NAD) geschaffen werden. Der Bundesrat hat hierfür die Botschaft zum neuen Bundesgesetz über das nationale System zur Abfrage von Adressen natürlicher Personen (Adressdienstgesetz, ADG) zuhanden des Parlaments verabschiedet. Der NAD ermöglicht bestimmten Verwaltungsstellen sowie Dritten mit gesetzlichem Auftrag, die Adressdaten der Wohnbevölkerung gesamtschweizerisch abzufragen; bisher ist das nur auf Gemeinde- oder Kantonsebene möglich. Der Zugriff auf den NAD wird entsprechend dem Datenschutz und abhängig vom Verwendungszweck eingeschränkt werden. Das Bundesamt für Statistik (BFS) vergibt die Zugriffsberechtigungen und kontrolliert die Einhaltung der Nutzungsbedingungen. Der Aufbau des NAD ist ein Projekt der Digitalen Verwaltung Schweiz (DVS) und wird durch diese finanziert. Er soll 2025 starten.