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From the magazine SJZ-RSJ 10/2023 | p. 517-517 The following page is 517

Kommunikations­plattform für elektronischen Rechtsverkehr

Mit dem Projekt Justitia 4.0 wird der digitale Wandel der Schweizer Justiz in Straf-, Zivil- und Verwaltungsverfahren vorangetrieben. Der Bundesrat hat diesbezüglich die Botschaft zum neuen Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ) verabschiedet. Diese Kommunikationsplattform soll von Bund und Kantonen gemeinsam aufgebaut und finanziert werden. Über sie sollen künftig alle an einem Justizverfahren beteiligten Parteien mit den Gerichten, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsbehörden sicher Daten austauschen können. Für professionelle Anwenderinnen und Anwender, wie Anwaltschaft, Gerichte oder Behörden, soll der elektronische Rechtsverkehr obligatorisch werden. Aufgrund des rasanten technologischen Wandels enthält das BEKJ nur die notwendigsten Bestimmungen, die zwingend auf Gesetzesstufe national geregelt werden müssen. Die Pflicht zur Benutzung einer digitalen Kommunikationsplattform wird in den jeweiligen Prozessgesetzen geregelt. Die zentrale Kommunikationsplattform steht ausschliesslich in Justizverfahren zur Verfügung. Für die Verwaltungsverfahren vor Bundesbehörden müsste deshalb eine eigene Plattform entwickelt werden.