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From the magazine SJZ-RSJ 9/2023 | p. 469-469 The following page is 469

Übergangstäter und Übergangs­stäterinnen: Regelung für den Vollzug von Sanktionen

Bereits in der Sommersession 2022 hatte das Parlament diverse Bestimmungen im Jugendstrafgesetz (JStG) und in der Jugendstrafprozessordnung (JStPO) revidiert. U.a. werden Straftaten von Personen, die vor und nach Vollendung ihres 18. Altersjahres straffällig geworden sind (sog. Übergangstäter/Übergangstäterinnen), getrennt beurteilt und sanktioniert. Sollten aufgrund dieser Trennung mehrere Sanktionen im Vollzug zusammentreffen, müssen nun Vorgehen und Zuständigkeiten geregelt werden. Der Bundesrat hat deshalb die Vernehmlassung zu einer entsprechenden Änderung der Verordnung zum Strafgesetzbuch und zum Militärstrafgesetz (V-StGB-MStG) eröffnet. Diese dauert bis zum 12. Juni 2023. Die Änderungen sollen am 1. Januar 2024 in Kraft treten.