Elektronisches Patientendossier
Das elektronische Patientendossier (EPD) soll in zwei Schritten weiterentwickelt werden: Eine erste Änderung des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier (EPDG) sowie die Verordnung über die Finanzhilfen für das elektronische Patientendossier (EPDFV) sind bis am 2. Mai 2023 in der Vernehmlassung. Zudem soll eine Vernehmlassungsvorlage betreffend Übergangsfinanzierung bis zum Inkrafttreten der umfassenden Revision ausgearbeitet werden. Mit der umfassenden Revision sollen die Rollen zwischen Bund und Kantonen klar geregelt, Massnahmen zur Weiterentwicklung des EPD getroffen und die Finanzierung gesichert werden. Weiter soll das EPD als Instrument der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) auch gesetzlich verankert werden und zu einer höheren Behandlungsqualität und einer besseren Kosteneffizienz beitragen. In Bezug auf die Freiwilligkeit des EPD gehen im Sommer zwei Varianten in die Vernehmlassung: Die Beibehaltung der Freiwilligkeit sowie die Einführung eines Opt-out-Modells.