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From the magazine SJZ-RSJ 8/2023 | p. 417-417 The following page is 417

Laut Bundesrat kein Handlungsbedarf beim Bundesstrafgericht

Die Geschäftsprüfungskommissio­nen von National- und Ständerat (GPK) wollen die Organisation des Bundesstrafgerichts ändern und ein unabhängiges Berufungs- oder Rechtsmittelgericht als zweite Instanz etablieren. Ebenso soll die Stellenzahl nochmals erhöht werden. Der Bundesrat sieht dafür jedoch keine Notwendigkeit. Das Parlament habe die Anzahl der Richterstellen der Berufungskammer bereits von 200 auf 400 Stellenprozente verdoppelt. Zudem entspreche die Berufungskammer hinsichtlich Organisationsform und Unabhängigkeit den Anforderungen der Strafprozessordnung. Bereits bevor die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts ihren Betrieb 2019 aufgenommen hat, musste das Parlament die finanziellen und personellen Ressourcen hierfür aufstocken. Die GPK sehen jedoch in personeller wie auch in organisatorischer Hinsicht weiterhin Handlungsbedarf, weshalb sie den Rechtskommissionen von National- und Ständerat eine Gesetzesrevision zur Neuorganisation des Bundesstrafgerichts beantragt haben.