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From the magazine SJZ-RSJ 2/2023 | p. 65-65 The following page is 65

Änderung der Verordnung über die Kranken­versicherung: Vernehmlassung

In der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) sollen die Bestimmungen über nichtbezahlte Prämien der obligatorischen Krankenversicherung geändert werden. Um die Gleichbehandlung der Versicherten zu verbessern, soll künftig das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) die Kosten für Mahnungen und Zahlungsaufforderungen der Versicherer regeln. Zudem soll den Kantonen ermöglicht werden, sich von den Versicherern die Verlustscheine für nichtbe­zahlte Prämien abtreten zu lassen. Derzeit müssen die Kantone den Versicherern 85% der Forderungen für nichtbezahlte Versicherungsprämien, für die ein Verlustschein ausgestellt wurde, zurückerstatten. Übernimmt der Kanton in Zukunft weitere 5% dieser Forderungen, wird der Versicherer alle Forderungen an ihn abtreten. Ein weiterer Punkt betrifft Minderjährige: Sie sollen nicht mehr für Prämien belangt werden, die von ihren Eltern nicht bezahlt wurden. Um Betreibungskosten zu senken, sollen die Krankenversicherer neu höchstens zwei Betreibungen pro Jahr und versicherter Person durchführen.