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From the magazine SJZ-RSJ 1/2023 | p. 6-6 The following page is 6

Neues Strafregisterrecht ab 23. Januar 2023 in Kraft

Im Juni 2016 hat das Parlament der Totalrevision des Strafregisterrechts zugestimmt und das neue Strafregistergesetz (StReG) verabschiedet. Diese Regelung soll unter Einhaltung des Datenschutzrechts eine effizientere Datenbearbeitung ermöglichen und die behördlichen Zugangsrechte erweitern. Die technischen Neuerungen werden auch zu einer Preissenkung für die Bestellung eines Strafregisterauszugs führen. Neu kostet dieser pauschal 17 Franken. Der Bundesrat hat nun auch die neue Strafregisterverordnung (VOSTRA-Verordnung) verabschiedet, welche im Detail regelt, wie die gespeicherten Daten über Strafurteile und hängige Strafverfahren in VOSTRA bearbeitet werden. Das neue Strafregisterrecht wird auf den 23. Januar 2023 in Kraft treten.