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From the magazine SJZ-RSJ 1/2023 | p. 5-5 The following page is 5

Anwendungsgebiete für Steuer­er­leichterungen per 1. Januar 2023 aktualisiert

Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) hat die «Verordnung des WBF über die Festlegung der zu den Anwendungsgebieten für Steuererleichterungen gehörenden Gemeinden» angepasst. Die aktualisierte Verordnung ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten, nimmt auf Veränderungen in den Gemeindestrukturen (Gemeindefusionen) Rücksicht und erfolgte anhand aktualisierter volkswirtschaftlicher Daten. Unverändert blieb das Indikatorenmodell zur Messung der Strukturschwäche regionaler Zentren. Konkret werden dabei unter Berücksichtigung der Raumordnungspolitik grundsätzlich infrage kommende Anwendungsge­biete definiert (Grundperimeter) und nach ihrer Strukturschwäche bewertet. Die schwächsten regionalen Zentren, welche zusammen 10% der Schweizer Bevölkerung umfassen, gehören dem Anwendungsgebiet an. Die Auswahl der Gebiete erfolgt rein mathematisch nach dem Strukturschwäche-Indikator (Förderperimeter).