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From the magazine SJZ-RSJ 23/2022 | p. 1122-1122 The following page is 1122

Transparenz bei Politikfinanzierung

Die Verordnung über die Transparenz bei der Politikfinanzierung (VPofi) trat zusammen mit dem geänderten Bundesgesetz über die politischen Rechte (BPR) auf den 23. Oktober 2022 in Kraft. Die neuen Regeln gelten erstmals für die Nationalratswahlen 2023. Sie beziehen sich auf die Finanzierung der politischen Parteien sowie von Wahl- und Abstimmungskampagnen. Die Offen­legungspflichten bezüglich der jährlichen Einnahmen, der erhaltenen monetären und nichtmonetären Zuwendungen, sofern deren Wert 15 000 Franken pro Person und Jahr übersteigt, sowie die Beiträge der einzelnen Mandatsträger und -trägerinnen betreffen alle in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien. Bei Abstimmungen und Nationalratswahlen müssen die kampagnenführenden Akteurinnen und Akteure die Finanzierung ihrer Kampagnen vor der Abstimmung oder der Wahl offenlegen, sofern sie dafür mehr als 50 000 Franken budgetiert haben. Nach der Abstimmung oder der Wahl müssen sie die Schlussrechnung offenlegen. Bei Stän­deratswahlen gelten die Transparenzregeln nur für Gewählte. Die Annahme von anonymen Zuwendungen und Zuwendungen aus dem Ausland ist verboten. Bei Verstoss gegen die genannten Vorschriften drohen Bussen bis zu 40 000 Franken.