Drei Verordnungen für das Inkrafttreten des Informationssicherheitsgesetzes in Vernehmlassung
Das Informationssicherheitsgesetz (ISG) bildet den formell-gesetzlichen Rahmen für alle Bundesbehörden im Hinblick auf die Informationssicherheit. Es beinhaltet die wichtigsten Massnahmen zum Schutz ihrer Informationen und Informatikmittel und soll Mitte 2023 in Kraft treten. Die Ausführungsbestimmungen werden auf Verordnungsebene geregelt, nämlich mittels drei neuer Verordnungen – Informationssicherheitsverordnung (ISV), Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (VPSP), Verordnung über das Betriebssicherheitsverfahren (VBSV). Zudem sind Anpassungen der Verordnung über Identitätsverwaltungs-Systeme und Verzeichnisdienste des Bundes (IAMV) erforderlich. Alle vier Verordnungen befinden sich in der Vernehmlassung, welche bis 24. November 2022 dauert.