Höherer Kinderdrittbetreuungsabzug tritt 2023 in Kraft
Durch die Anpassungen des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DGB) sollen die Bestimmungen über den Abzug von nachgewiesenen Kosten für die Drittbetreuung von Kindern ab Anfang 2023 in Kraft treten. Da die Referendumsfrist zu den Änderungen im DBG in Bezug auf die Kinderdrittbetreuungskosten am 20. Januar 2022 unbenutzt ablief, gelten die neuen Bestimmungen ab dem 1. Januar 2023.
Der maximale Abzug wird ab nächstem Jahr bzw. ab dem Steuerjahr 2022 bei maximal CHF 25 000.00 pro Kind und Jahr liegen. Für das Steuerjahr 2021 gilt noch der bisherige Abzug von maximal CHF 10 100.00 pro Kind und Jahr. Keine Änderungen werden demgegenüber für die Geltendmachung des Abzuges in Kraft treten. Diese bleiben auch für das Steuerjahr 2022 dieselben wie bisher.