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From the magazine SJZ-RSJ 6/2022 | p. 265-265 The following page is 265

Totalrevidierte Verordnung der Kinder- und Jugendförderung

Die totalrevidierte Kinder- und Jugendförderungsverordnung (KJFV) ist am 1. Januar 2022 in Kraft getreten. Die revidierte Verordnung erhöht insbesondere die Transparenz bei der Vergabe von Finanzhilfen und führt zu mehr Rechtssicherheit. Die KJFV enthält zudem die Ausführungsbestimmungen zum Kinder- und Jugendförderungsgesetz (KJFG), welches dem Bund ermöglicht, private Organisationen sowie Kantone und Gemeinden bei der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen finanziell zu unterstützen.

Mit den neuen Bestimmungen werden verschiedene Arten von Finanzhilfen eindeutiger voneinander abgegrenzt, was zu mehr Klarheit führt. Zudem werden wichtige Bestimmungen aus den bisherigen Richtlinien zur Einreichung von Gesuchen in die KJFV überführt.