Rechnungslegung der öffentlich-rechtlichen Anstalt des Bundes «compenswiss (Ausgleichsfonds/AHV/IV/EO)» künftig nach IPSAS?
Ab 1. Januar 2025 soll sich die Rechnungslegung der öffentlich-rechtlichen Anstalt des Bundes «compenswiss (Ausgleichsfonds/AHV/IV/EO)» nach den International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) richten.
Die IPSAS sollen in der neuen Verordnung über die Rechnungslegung der öffentlich-rechtlichen Anstalt des Bundes «compenswiss (Ausgleichsfonds AHV/IV/EO)» (Rechnungslegungsverordnung Compenswiss) verankert werden. Damit wird den veränderten Anforderungen an die Rechnungslegung entsprochen.
Die Vernehmlassungsfrist läuft am 16. Februar 2022 ab.