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From the magazine SJZ-RSJ 3/2022 | p. 113-113 The following page is 113

ÖREB-Kataster in allen Kantonen verfügbar

Eigentümerinnen und Eigentümer eines Grundstücks in der Schweiz können dieses nicht nach Belieben nutzen. Vielmehr haben sie sich an den vom Gesetzgeber und den Behörden geschaffenen Rechtsrahmen in Form der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB) zu halten. Über die Beschränkungen ihres Grundstücks müssen sich Eigentümerinnen und Eigentümer selbst informieren, was bisweilen langwierige Nachforschungen bei verschiedenen Behörden erforderte.

Um den Zugang zu diesen Daten zu erleichtern, wurde ab 2012 der ÖREB-Kataster aufgebaut. Nachdem in einer Pilotphase von 2012 bis 2015 acht Kantone ihr ÖREB-Katasterportal on­line gestellt hatten, haben seit 2021 alle Kantone ihren ÖREB-Kataster aufgebaut. Folgende Informationen sind nun für alle zugänglich: ÖREB betreffend Raumplanung, Nationalstrassen, Eisenbahnen, Flughäfen, belastete Standorte, Wasser, Lärm, Wald sowie Versorgung und Entsorgung. Bis 2023 sollen folgende weitere Themen und neue Funktionalitäten hinzukommen: Pla­nungszonen, Waldreservate, Gewässerraum, Projektierungszonen Starkstromanlagen, Baulinien Stark­stromanlagen und Baulinien ausserhalb der Nutzungsplanung.