Aller au contenu principal

From the magazine SJZ-RSJ 1/2022 | p. 51-51 The following page is 51

Rechtskommission präsentiert Vorschlag für Anpassungen im Mietrecht*

Missbräuche bei der Untermiete verhindern und die Kündigung bei Eigenbedarf vereinfachen: Dies sind zwei zentrale Ziele der Revision des Mietrechts, welche die Rechtskommission des Nationalrats in die Vernehmlassung geschickt hat.

Empêcher les abus en matière de sous-location, et assouplir les conditions de résiliation pour besoin propre du bailleur: Ces sont deux buts principaux de la révision du droit du bail, que la Commission des affaires juridiques du Conseil national a mis en consultation.

Das Mietrecht soll vereinfacht und an aktuelle Probleme angepasst werden. Angestossen wurde die Revision durch vier parlamentarische Initiativen. Nun hat die Rechtskommission des Nationalrats (RK-NR) eine Vorlage erarbeitet, die Ziele in drei Bereichen erfüllen soll: bei der Untermiete, der Kündigung wegen Eigenbedarf und bei gestaffelten Mietzinsen.

Die erste Änderung betrifft die Untermiete. Sie soll nur noch mit einer schriftlichen Zustimmung des Vermieters oder der Vermieterin möglich…

[…]