Aller au contenu principal

From the magazine SJZ-RSJ 4/2021 | p. 166-166 The following page is 166

Vorsicht beim Online-Bestellen des Straf­register­auszugs

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) erhält vermehrt Meldungen über Täuschungen bei der Bestellung von Strafregisterauszügen im Internet. Auf täuschenden Websites wird anstatt des gewünschten Strafregisterauszugs nur ein «Online-Wegweiser» angeboten.

Betroffene beanstanden, sie seien nach einer Internet-Suche versehentlich auf einer Webseite gelandet, auf welcher sie anstelle des schweizerischen Strafregisterauszugs lediglich einen «Online-Wegweiser» erworben hätten. Der Wegweiser erkläre, wie Strafregisterauszüge bestellt werden können. Die Kosten von CHF 20.00 seien direkt von ihrer Kreditkarte abgebucht worden.

Die falschen Seiten können bei einer Internet-Suche als Treffer an oberster Stelle erscheinen. Sie heissen etwa https://www.registerwegweiser.online/, https://www.bo​payment.info/strafregisterauszug-schweiz oder https://www.dienstweg.info/strafregisterauszug/.

Das SECO weist darauf hin, dass der Strafregisterauszug auf der Webseite des Bundesamts für…

[…]