Die verwaltungsrechtliche Aufsichtsanzeige
Die letzten Monografien über die Aufsichtsanzeige sind vor bald vierzig Jahren erschienen. In Anbetracht der beschleunigten Rechtsentwicklung seither hat sich David Chaksad in seiner Dissertation zu Recht wieder dieses Instituts angenommen.
In der Einleitung verweist der Autor auf die Rechtsnatur der Anzeige, vor allem die Formlosigkeit und die fehlenden Parteirechte der Anzeigerschaft sowie die dadurch bewirkten Unsicherheiten. Terminologisch erachtet er den Begriff der «Aufsichtsanzeige» als dem Rechtsbehelfscharakter des Instituts angepasst und bevorzugt er den Ausdruck «Anzeigeelemente» statt der auf formelle Rechtsmittel verweisenden «Anzeigevoraussetzungen».
Entsprechend ist auch der Kreis der möglichen Gegenstände einer Anzeige sehr weit gezogen und umfasst Verfügungen, Rechtsgeschäfte, Realakte,…